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Channel: Verdener Nachrichten
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Am Anfang steht der Antrag

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Verden. Um eine Pflegestufe zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Diese muss den Antrag innerhalb eines Monats bearbeiten und eine Pflegestufe festlegen. Dafür besucht ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) den Patienten und empfiehlt eine Einstufung, über die ein Sachbearbeiter der Pflegekasse entscheidet. In der Regel folgt er der Empfehlung. Wichtig sei, dass die Menschen eine Pflegeeinstufung beantragen, um Pflegegeld zu erhalten. Bei der ambulanten Pflege liegen diese bei 235 (Pflegestufe eins), 440 (Stufe zwei) und 700 Euro (Stufe drei), bei einem stationären Aufenthalt bei 1023 (Stufe eins), 1279 (Stufe zwei) und 1550 (Stufe drei) Euro. Bei einer Demenzerkrankung und in Härtefällen stehen höhere Summen zur Verfügung. Bei einer ambulanten Pflege verfügen die Pflegebedürftigen frei über das Geld. Sie können es beispielsweise an eine Haushaltshilfe zahlen oder den pflegenden Verwandten geben. Bei stationärer Pflege fließt der Beitrag von der Pflegekasse an das jeweilige Heim. Zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Pflegesatz können Pflegebedürftige medizinische Leistungen bei der Krankenkasse beantragen.

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